Wie werde ich Betreuer bzw. Betreuerin meiner Tochter oder meines Sohnes mit DS ab 18 Jahren?
Betreuungsrecht
Ab dem 18. Geburtstag ist jeder erwachsene Mensch für sich selbst verantwortlich. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf die gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit wie Menschen ohne Behinderung.
Das heißt, jeder volljährige Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – kann daher selbst ein Handy kaufen oder eine Wohnung anmieten. Daher sind die Eltern von Kindern mit geistiger Beeinträchtigung mit Eintritt der Volljährigkeit ihrer Kinder ebenso nicht einfach berechtigt, für ihr Kind Eingliederungshilfe zu beantragen oder in eine Operation einzuwilligen. Manchmal können erwachsene Menschen aber ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln. Dann gibt es die Möglichkeit einer rechtlichen Betreuung.
Was ist eine rechtliche Betreuung?
- Aufgabe der rechtlichen Betreuung ist es, das Selbstbestimmungsrecht von kranken und behinderten Menschen zu sichern. Eine rechtliche Betreuer*in unterstützt die rechtlich betreute Person dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Und zwar dadurch, dass sie den rechtlich betreuten Menschen bei rechtlichen Entscheidungen berät, unterstützt und gegebenenfalls gesetzlich vertritt.
- Dabei richtet sich die rechtliche Hilfestellung der rechtlichen Betreuer*in nach dem konkreten Bedarf der rechtlich betreuten Person. Kann der rechtlich betreute Mensch z.B. nicht selbst Sozialleistungen beantragen, den Mietvertrag abschließen oder sich um notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen kümmern, dann sorgt die rechtliche Betreuer*in dafür, dass die notwendigen Entscheidungen getroffen werden.
Antrag
Beispielhafter Antrag auf Betreuung für Betreute (wohnhaft in Saarbrücken und Umgebung)
Ende März 2022 haben wir ihn gestellt.
Zum Antrag der Betreuung müssen zwei Formulare ausgefüllt ans Amtsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell, gehen
Formular 1: Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
Formular 2: Ärztliches Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht
Ärztliches Attest zur Vorlage beim Betreuungsgericht
Gutachten der Betreuungsbehörde
- Anfang August 2022
- Amtsgericht SB fordert Gutachten bei Betreuungsbehörde an
- Betreuungsbehörde schickt uns Einladungstermin
- ca 1h Gespräch mit Betreuern und Betreutem
- der/die Betreute wird in einfacher Sprache aufgeklärt und persönlich gefragt, ob er/sie einverstanden ist, dass die Eltern die Betreuung übernehmen
- die Sachbearbeiterein war erfahren, empathisch
- Wichtiger Hinweis: beide Elternteile können alleinvertretungsberechtigte Betreuer werden
Betreuungsbehörde
Stengelstraße 12
66117 Saarbrücken
Fon: 0681 506-5345
- ein ausführliches Gutachten wird erstellt und ans Amtsgericht zurückgeschickt.
Anhörung Betreuer zur Betreuerbestellung beim Amtsgericht
- Mitte September 2022 (wegen unseres Urlaubes im August erst so spät)
- Amtsgericht lädt uns danach zum Kurztermin (bei uns 10 min) ein
- Amtsgericht SB
Nebenstelle Heidenkopferdell
Bertha-von-Suttner-Straße 2
66123 Saarbrücken
Abholung Betreuerausweis
- Anfang Oktober
- ausnahmsweise Zusenden möglich je nach Coronalage
- es ist wichtig, daß auf dem Betreuerausweis "Mutter" oder "Vater" vermerkt ist. Das bewirkt, daß wir bei Ausgaben für unsere Tochter keine Auflistung aller Ausgaben führen müssen und jeden Kleinstbetrag nachweisen müssen. Das ist nämlich bei anderen Betreuern der Fall.
- Man erhält ein allgemeines Merkblatt und Merkblatt über die sogen. Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer/innen. Jedes Jahr erhält jeder Betreuer eine Pauschale über 400,- € (Stand: 2022). Diese Entschädigung ist seit 2023 425,-€ und die Art der Beantragung soll vereinfacht werden.
- Ist die/der Betroffene mittellos, hat sie oder er also laufende Einkünfte unterhalb des Sozialhilfesatzes und kein Vermögen, das über dem Schonvermögen (seit 2023 10.000,- €) liegt, werden die Auslagen auf Antrag aus der Landeskasse ersetzt.
Wir empfehlen somit 6 bis 7 Monate vor dem 18.Geburtstag sich um die Betreuung zu kümmern. Dieser Bericht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hoffentlich helfen wir damit einigen Eltern mit 17-jährigen Töchtern und Söhnen.
Liebe Grüße, Rosemarie Bick und Roman Hayer
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