Ein Referat von Prof.Dr. Arthur Limbach-Reich (Universität Luxembourg) gehalten am 21.03.2017 im Rahmen einer Podiumsdiskussion. Den Artikel findet Ihr -> hier
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[21.03.2017] Zu einer Podiumsdiskussion lud die Landesvereinigung SELBSTHILFE e.V. am 21.März 2017 (Weltdownsyndromtag) in den Großen Sitzungssaal des Landesamtes für Zentrale Dienste Hardenbergstraße 6 in 66119 Saarbrücken ein. Das Thema lautete "Behinderung und Erwachsenwerden - Eltern im Spannungsfeld zwischen Loslassen und Fürsorge". Saar21 Downsyndrom Saarland e.V. war bei dieser Veranstaltung ins Podium eingeladen und war auch mit einem Infostand vertreten. Wir danken den interessierten Vereinsmitglieder für Ihre Anwesenheit und Ihre Mithilfe als Ansprechpartner und beim Betreiben des Infostands.
Vertreter im Podium v.l.
Moderator Herbert Themmes - Geschäftsführer Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Saarland e.V.
Prof.Dr. Arthur Limbach-Reich (Universität Luxembourg)
Mario Jakobs - Saar 21 Downsyndrom Saarland e.V.
Joachim Fischer - Interssenverband Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL)
Ilse Blug - Geschäftsführerin Miteinander Leben Lernen e.V. (MLL)
Lucie Vogelgesang - Studentin Sozial Arbeit an der HTW Saar
Den Flyer findet Ihr -> hier
Das Referat von Prof.Dr. Arthur Limbach-Reich (Universität Luxembourg) findet Ihr -> hier
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Die dazugehörigen Folien -> hier (Achtung Folienreihenfolge entsprechend dem Referat !)
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Zu diesem gibt es super Infomaterial von pro familia, die Ihr hier auch lesen könnt ;-)
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Am 13.12.2006 haben die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BGBl. 2008 II, S. 1420) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem hierzu vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ohne Einwendungen zugestimmt (BR-Drs. 760/08). Die UN-Behindertenrechtskonvention ist daher in Deutschland geltendes Recht und verpflichtet die Bundesländer dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zielgerichtet und wirksam sind, um ein progressives, inklusives Bildungssystem zu entwickeln. Hierzu heißt es in Art. 24 Absatz 2:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.“ Es sollen „wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.“
Die Regierungsparteien des Saarlandes haben sich in ihrem Koalitionsvertrag, den sie zur Umsetzung der Inklusion im Grundschulbereich durch eine Vereinbarung vom 27.05.2013 ergänzt haben, die Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zum Ziel gesetzt und Eckpunkte zum besseren gemeinsamen Lernen festgelegt.
Heute gibt es viele Möglichkeiten der Lebensgestaltung im Erwachsenenalter für Menschen mit Trisomie 21, wie z. B. Wohngemeinschaften mit individueller Assistenz oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Trisomie 21 können auf verschiedenen Gebieten (Sprache, Motorik, Kulturtechniken, usw.) von unterschiedlichen Hilfen und Anregungen profitieren und ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Viele Menschen mit Down-Syndrom erzielen je nach individuellen Interessen und erhaltener Förderung und Forderung beachtliche Erfolge, beispielsweise im Bereich der Musik, des Theaterspiels oder der Malerei bzw. des bildnerischen Gestaltens. Sie pflegen unterschiedliche Hobbys, die sich wie bei anderen Menschen auch an individuellen Interessen orientieren. Auch im Bereich der sportlichen Leistungen sind viele Menschen mit Down-Syndrom erfolgreich. So findet seit 2003 z. B. jährlich mindestens ein Down-Sportlerfestival statt, bei dem sich regelmäßig mehrere hundert Menschen mit Down-Syndrom ab dem Alter von vier Jahren in Wettbewerbssportarten messen können.
Katharina Reichelt mit ihrem Cello.
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